Durch die Pandemie mussten besonders die Kinder häufig zurückstecken. Viele Freizeiteinrichtungen wurden geschlossen und auch der soziale Kontakt wurden stark eingeschränkt. Als Unterstützung sollen Familien mit einem geringen Einkommen für jedes Kind ab dem 01. August 2021 einmalig einen Kinderfreizeitbonus erhalten. Diesen Bonus können minderjährige Kinder und minderjährige Jugendliche für die unterschiedlichsten Freizeitaktivitäten nutzen.
Wem steht der Kinderfreizeitbonus zu?
Der Kinderfreizeitbonus wird Familien mit einem geringen Einkommen ausgezahlt. Dieses Geld steht minderjährigen Jugendlichen und Kindern zu, deren Familien ein geringes Einkommen aufweisen. Da gerade diese Familien stark von der Pandemie betroffen sind, soll diesen dadurch eine kleine Unterstützung zukommen. Zudem sollen die Einschränkungen, die Kinder durch die Maßnahmen erhalten haben wie beispielsweise in der Bildung oder in dem Bereich der Freizeit, abgemildert werden. Diesen Bonus erhalten folgende Familien:
- Hartz-IV Empfänger
- Familien, die im Rahmen der ergänzenden Hilde zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetzt beziehen
- Erhalt eines Kinderzuschlags
- Beziehen der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt
- Beziehen von Wohngeld
- Familien die Sozialhilfe nach SGB XII beziehen
- Kinder und Jugendliche müssen am 01.August 2021 noch minderjährig sein.

Wann wird der Bonus ausgezahlt und in welcher Höhe?
Bei dem Kinderfreizeitbonus handelt es sich um einen Bonus in Höhe von 100,00 Euro pro Kind. Dieser wird ab dem 01. August 2021 einmalig ausgezahlt. Diese Leistung wird den Sozialleistungen nicht angerechnet. Normalerweise muss für einen solchen Zuschuss auch kein Antrag gestellt werden. Der Kinderfreizeitbonus wird automatisch ausgezahlt. Doch auch hier gibt es Ausnahmen. Familien, die nur Wohngeld, keinen Kinderzuschlag oder Sozialhilfe nach SGB XII beziehen müssen diesen Bonus beantragen. Hier kann man sich an die entsprechende Familienkasse wenden.
Dieser Kinderfreizeitbonus soll für Freizeitaktivitäten und Ferienaktivitäten, wie Schwimmbadbesuche, Zoobesuche, Freizeitparks oder Ähnliches genutzt werden. Allerdings wird nicht geprüft, für was die einzelnen Familien, diesen Bonus nutzen. So bleibt es den Bezieher frei, diesen Bonus einzusetzen und können diesen individuell nutzen.
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