Die GEZ ist jedem bekannt. Monatlich wird der Rundfunkbeitrag fällig. Dieser lag zurzeit bei 17,50 Euro. Doch dies hat sich nun geändert. Vorläufig und rückwirkend zum 20. Juli erhöht sich der Rundfunkbeitrag auf monatlich 18,36 Euro. Das sind 86 Cent Erhöhung, den jeder Haushalt zahlen muss, der in Deutschland öffentlich-rechtliche Fernsehprogramme sowie Radio und Mediatheken nutzt. Der Rundfunkbeitrag hätte bereits zum Jahresbeginn 2021 erhöht werden sollen. Doch da nicht alle Bundesländer darüber abstimmte und das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden musste, tritt die Erhöhung vorläufig  erst jetzt in Kraft.

Mit welchen Auswirkungen können wir durch die Erhöhung rechnen?

Mit dem Rundfunkbeitrag erhalten öffentlich-rechtliche Anstalten einnahmen, die sie in vielen Entscheidungen einkalkuliert haben. Allerdings haben diese Einnahmen gefehlt, da der Beitrag im Januar doch nicht erhöht wurde. Dadurch konnten einige Sender keine Innovationsprojekte oder geplante Infrastrukturen durchführen. Durch die fehlenden Einnahmen konnten einige Fernsehsender sowie Radiosender Tariferhöhungen nicht durchführen und auch das Programm musste darunter leiden. Besonders kleinere Anstalten waren stark davon betroffen. Durch die Erhöhung soll diesen die Möglichkeit gegeben werden mehr Geld von größeren Sendern zu erhalten um dadurch einen Finanzausgleich zu schaffen. 

Vereinfachte Zahlung Rundfunkbeitrag
Es gibt viele Möglichkeiten den Rundfunkbeitrag zu zahlen, was eine Vereinfachung für jeden bedeutet.

Wie wird es in Zukunft mit dem Rundfunkbeitrag weitergehen?

Seit 2009 ist der Rundfunkbeitrag nicht erhöht worden. Allerdings wird bereits seit vielen Jahren darüber gesprochen, ob der Beitrag nicht anders festgelegt werden kann. Die Meinungen über die Erhöhung gehen stark auseinander. Wo es andere nachvollziehen können, sind andere mit dieser Entscheidung nicht zufrieden. Besonders da die Länder bei der Festsetzung nicht mitbestimmen konnten. Allerdings wird derzeit nur der Beitrag selbst erhöht. Die Abgaben bleiben weiterhin pro Monat und für jeden Haushalt. Dabei ist es unabhängig viel viele Personen sich in diesem Haushalt befinden. Zudem ist es auch weiterhin möglich sich von der Beitragspflicht befreien zu lassen. Beispielseise wenn soziale Gründe vorliegen. Auch für Betriebe ändert sich nicht viel. Hier bleibt es ebenfalls dabei, dass sich der Beitrag nach der Anzahl der Beschäftigen, der Zahl der Betriebsstätte sowie der Anzahl der Kraftfahrzeuge berechnet. 

Bildquelle:

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Von Rebekka

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